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   RG, 03.12.1888 - Rep. VI. 233/88   

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https://dejure.org/1888,18
RG, 03.12.1888 - Rep. VI. 233/88 (https://dejure.org/1888,18)
RG, Entscheidung vom 03.12.1888 - Rep. VI. 233/88 (https://dejure.org/1888,18)
RG, Entscheidung vom 03. Dezember 1888 - Rep. VI. 233/88 (https://dejure.org/1888,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann, wenn im Endurteile der Kostenpunkt übergangen ist, Abhilfe nur im Wege des §. 292 C.P.O., oder auch durch Klage besonders dann erreicht werden, wenn es sich um die Kosten der Nebenintervention handelt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenersatz.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 22, 421
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 125/21

    Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte

    (a) Ursprünglich wurde vom Reichsgericht vertreten, dass sich reine Prozesskosten lediglich als ein jeder Selbständigkeit entbehrendes Annexum des Rechtsstreits darstellten und in der Zivilprozessordnung abschließend geregelt seien (vgl. RGZ 10, 309, 310; 22, 421, 423 f.; 66, 186, 199; 130, 217, 218 f.; 145, 296, 300; 150, 37, 39, 41; vgl. hierzu ausführlich Becker-Eberhard, Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, 1985, S. 142 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2022 - 26 Ta 6240/21

    Quotelung der Kosten im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren;

    Ist das nicht geschehen, ist das gegebenenfalls nachzuholen, was allerdings bei entsprechender Anwendung des § 321 ZPO nur in den sich daraus ergebenden zeitlichen Grenzen möglich sein soll (vgl. RG 3. Dezember 1888 - VI 233/88, RGZ 22, 421 (423 f.); MüKoZPO/Musielak, 6. Aufl. 2020, ZPO § 308 ).
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